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Das Bundesverfassungsgericht entschied bereits mit Beschluss vom 05.06.2019 (1 BVR 679/19), dass den Eltern grundsätzlich kein Recht zusteht, bei der Kindesanhörung im Rahmen familienrechtlicher Gerichtsverfahren anwesend zu sein oder die Anhörung des Kindes mittels Videoübertragung mitverfolgen zu können.

Der Hintergrund dieser Entscheidung ist die Einflussnahme der Eltern aufgrund ihrer bloßen Anwesenheit. Zwar liegt es grundsätzlich im Ermessen des jeweilig befassten Familiengerichts, ob die Anhörung des Kindes in An- oder Abwesenheit der Eltern erfolgt, allerdings ist bei der Ausübung des richterlichen Ermessens zu berücksichtigen, dass die Anwesenheit der Eltern in aller Regel nicht sachgerecht ist. Schließlich sind dem Kind während der Anwesenheit der Eltern keine unbefangenen Äußerungen möglich.

Deshalb ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Familiengericht das Kind in Abwesenheit der Eltern anhört. Den Anforderungen an das rechtliche Gehör genügt es insoweit, wenn der Inhalt der Kindesanhörung aktenkundig gemacht und den Eltern mitgeteilt wird.