Arbeitsrecht

Im Individualarbeitsrecht bieten wir Ihnen unsere Kompetenz in allen Fragen aus dem Arbeitsvertrags- und Tarifrecht, dem Arbeitsschutzrecht und natürlich insbesondere dem Kündigungsschutz an.

Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber unterliegen denselben gesetzlichen Regelungen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Beratung und Interessenvertretung auf beiden Seiten nicht zu Interessenkonflikten führt, sondern das Verständnis für streitige Situationen und deren rechtliche Beurteilung vertieft und sowohl die Rechtsdurchsetzung als auch einvernehmliche Regelungen fördert.

Im Arbeitsrecht sind Besonderheiten der Kostentragung gegeben.

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