Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wir vertreten und beraten Sie zu

  • Kündigungsschutz
  • Abfindung bzw. Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes
  • Versetzung
  • Änderung der Vergütung
  • Änderung sonstiger Arbeitsbedingungen
  • Insolvenz des Arbeitgebers
  • Betriebsänderung oder Schließung des Betriebes
  • Mitbestimmung des Betriebsrates in personellen und sozialen Angelegenheiten
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Wahl des Betriebsrates
  • Zeitarbeit
  • Mindestlohn
  • Zusammenarbeit mit „schwierigen“ Zeitgenossen und Mobbing

Dabei beziehen wir nach Bedarf Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation in die Planung der weiteren Vorgehensweise ein. Wir verhandeln für Sie und streiten für Sie vor den Arbeitsgerichten.

Wir prüfen Ihre Rechte anhand der gegebenenfalls für Sie einschlägigen Tarifverträge, beispielsweise dem TV-L für Angestellte des Landes, dem TVöD für Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen, den AVR und sonstigen kirchenrechtlichen Regelungen für kirchliche Mitarbeiter/innen, den jeweiligen Branchentarifverträgen und Regelungen zum Mindestlohn bzw. Mindestarbeitsbedingungen.

Aufgrund unserer Fachanwaltschaften, unserer langjährigen Erfahrung und ständiger Fortbildung führen wir Ihr Anliegen zum optimalen Ergebnis.

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