Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnisrecht

Die Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren sowie Verfahren über Entziehung oder Erteilung von Fahrerlaubnissen vor den Verwaltungsbehörden bilden den Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Verkehrsstrafrecht.

Viele Verkehrsteilnehmer und insbesondere Kraftfahrer und Außendienstmitarbeiter sind aufgrund einer hohen jährlichen Fahrleistung von diesen Verfahren betroffen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet ist es unser Ziel, dass es erst gar nicht zu Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis kommt. Hierzu stehen wir im Rahmen dieser Verfahren im ständigen Dialog mit Behörden und Staatsanwaltschaften.

In diesem Zusammenhang informieren Sie auch über Möglichkeiten der Punktereduzierung und begleiten Sie für den Fall der Entziehung der Fahrerlaubnis auf dem Weg zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis (Stichwort MPU).

Ihr Rechtsanwalt

Joß Haberkamm

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Verkehrsrecht