Strafrecht

Wir übernehmen Ihre Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren vor allen Gerichten in Deutschland. Dabei liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Verteidigung bei Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten (siehe auch Verkehrsstrafrecht).

Die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot haben oft gravierende Folgen für den Betroffenen. Entscheidend ist in solchen Fällen eine intelligente Verteidigungsstrategie, so dass es nicht zum Verlust des Führerscheins kommt.

Aber auch zur Verteidigung bei allgemeinen Strafsachen und Jugendstrafsachen können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. In bestimmten Fällen übernehmen wir auch die Pflichtverteidigung.

Ihr Rechtsanwalt

Marco Jutsch

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht