Verkehrszivilrecht

Zu unserer täglichen Praxis gehört die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen. Hierzu zählt zum einen die Geltendmachung von Sachschäden wie zum Beispiel Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfallentschädigung etc.

Wir arbeiten mit erfahrenen Sachverständigen zusammen, die Ihren Fahrzeugschaden umgehend begutachten Die Kosten des Gutachtens werden in der Regel von der Versicherung des Schädigers getragen.

Zum anderen beinhaltet unsere Tätigkeit die oftmals rechtlich anspruchsvolle Geltendmachung von Personenschäden (z.B. Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Schmerzensgeld) einschließlich der Berechnung und Geltendmachung zukünftiger Rentenansprüche bei dauernden Beeinträchtigungen (Folgeschäden).

Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir vertraut mit der Regulierungspraxis der Versicherungen. So betrachten wir nicht nur die haftungsrechtliche Komponente, sondern auch alle weiteren in Betracht kommenden versicherungsrechtlichen Aspekte (Vollkasko- und Teilkaskoleistung), die oft im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen zu berücksichtigen sind.

Ihr Rechtsanwalt

Joß Haberkamm

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Verkehrsrecht